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Pressedienst vom 13. Februar 2026

Die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren freiwilligen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz zu erteilen, hat auch im Saarland weitreichende Konsequenzen. Betroffen sind unter anderem Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürgerinnen und -bürger ohne unmittelbaren Rechtsanspruch. Aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes gefährdet der Schritt vor allem die Arbeitsmarktintegration – und damit langfristig auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Sprache ist der Schlüssel zu Integration, Arbeitsmarktteilhabe und gesellschaftlicher Mitwirkung. Wer Integrationskurse aussetzt, spart kurzfristig Haushaltsmittel, riskiert aber langfristig höhere soziale und ökonomische Folgekosten“, erklärt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.

Integration als Voraussetzung für Arbeitsmarktteilhabe

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fach- und Arbeitskräftemangels bewertet die Arbeitskammer die Maßnahme als widersprüchlich. Viele der betroffenen Menschen verfügen über Qualifikationen oder stehen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung. Fehlende Sprachkenntnisse verzögern jedoch Anerkennungsverfahren, Qualifizierungen und nachhaltige Beschäftigung.

Für Kommunen und soziale Träger bedeutet dies längere Unterstützungszeiträume und zusätzliche Belastungen. Für die Betroffenen steigt das Armutsrisiko – mit besonderen Auswirkungen auf vulnerable Gruppen wie Kinder und Frauen. Zudem handelt es sich bei vielen Zugewanderten um junge, gut ausgebildete Menschen, deren Integration vergleichsweise geringe Bildungskosten verursacht, bis sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Einsparungen bei Sprach- und Integrationskursen seien daher nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch wirtschaftlich kurzsichtig.

Hintergrund der Entscheidung sind politische Überlegungen, Integrations- und Deutschkurse künftig stärker auf Menschen mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu konzentrieren. Innerhalb der Koalition ist dieser Kurs umstritten. Aus gesellschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht greift eine solche Fokussierung nach Einschätzung der Arbeitskammer zu kurz: Integration sei häufig die Voraussetzung für eine stabile Bleibeperspektive – nicht deren Ergebnis.

„Wer Menschen über Monate oder Jahre vom Spracherwerb ausschließt, erschwert systematisch ihre Teilhabe und verlängert Integrationsverläufe unnötig“, so Otto.

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