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Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für viele Menschen die Grundlage, um ihr Leben selbstbestimmt und finanziell abgesichert gestalten zu können.

Doch was können Sie tun, wenn es Ihre derzeitige Lebenssituation nicht zulässt, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu durchlaufen? Zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung oder Pflegeaufgaben? Vielleicht hilft Ihnen mehr Zeit? Dann kann die Lösung eine Berufsausbildung in Teilzeit sein.

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 wurde in § 7a der Zugang zur Teilzeitberufsausbildung für alle Interessierten geöffnet.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich, sofern eine Ausbildungsberechtigung des Betriebes vorliegt; sie bedarf der Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb. Es ist eine vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Arbeitszeit im Betrieb als normalerweise. Die Ausbildungsdauer verlängert sich dann entsprechend.

Zu den Besonderheiten und Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung, zur Ausbildungsvergütung, zum Berufsschulunterricht, zu Unterstützungshilfen der Agentur für Arbeit, der Jobcenter sowie anderer Institutionen informiert die Broschüre der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland Bundesagentur für Arbeit zur „Teilzeitberufsausbildung – Stellen Sie die Weichen für Ihre berufliche Zukunft!“.

Weitere Informationen und die Broschüre zum Herunterladen finden Sie auf der Website der Netzwerkstelle "Frauen im Beruf" bei der Arbeitskammer des Saarlandes:

www.arbeitskammer.de/frauen-im-beruf


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Arbeitskammer

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